«Richtig Heben»
Wie Lernende beim Pneu- und Radwechsel helfen können
6. Dezember 2018 autoberufe.ch – Richtige Hebetechnik und die Räder clever einlagern: Entgegen dem weitverbreiteten Irrglauben dürfen Lernende durchaus beim Pneu- und Radwechsel mithelfen – wenn sie instruiert werden.
abi. «Die Lernenden dürfen wegen des Arbeitsrechts beim Pneuwechsel nicht mehr mit anpacken.» Diesen Satz hören die AGVS-Kundenberater bei ihren Besuchen in den Mitgliederbetrieben regelmässig. «Dass die Lernenden keine Pneu- und Radwechsel mehr durchführen können, wird von einigen Garagisten falsch interpretiert», sagt Karl Baumann, Geschäftsleiter der Branchenlösung für das Auto- und Zweiradgewerbe (BAZ). «Sie müssen die Lernenden für diese Tätigkeit richtig instruieren, damit sie diese Arbeit ausführen dürfen.»
Thomas Jäggi, beim AGVS für Grundbildung und Höhere Berufsbildung zuständig, kennt den Grund des Irrtums: Die Ausbildungsdokumente würden oft nur oberflächlich gelesen – und die Garagisten nähmen entsprechend nur die Gewichtsangabe und den Vorgabetext des Bundes bezüglich Übersteigen der körperlichen Leistungsfähigkeit wahr. Die Folge: Sie interpretieren die Gewichtsangabe als Limite. «Diese schreibt jedoch keine maximalen Gewichte vor, welche die Lernenden handhaben dürfen», sagt Jäggi. «Sie zeigt, ab wann die Lernenden zu instruieren sind, wie man diese Lasten korrekt manuell handhabt.» Zudem sei im Zweifelsfall eine Gefährdungsermittlung, der sogenannte Ergo-Test, vorzunehmen. Dabei wird analysiert, ob der Lernende mit dem Gewicht klarkommt.
Merkblatt und Schulungsvideo
Der AGVS empfiehlt als Instruktionsunterlage das Suva-Merkblatt 44018.d «Hebe richtig – trage richtig». Ausserdem müssen der Anhang 2 zum Bildungsplan «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes», auf dem der Irrglaube der Garagisten beruht, «zwingend zwischen Berufsbildner und Lehrperson besprochen und die gefährlichen Arbeiten instruiert werden».
Thomas Jäggi rät, die richtige Hebetechnik nach dem Suva-Merkblatt anzuwenden, Erholungspausen einzuhalten, Tätigkeitswechsel zu vollziehen sowie Trag- oder Hebehilfen zu benutzen. «Es ist wichtig, den Körper nicht zu überlasten, auf ihn zu hören und allenfalls mit dem Vorgesetzten zu sprechen.»
Die BAZ hat zudem mit der Amag das Schulungsvideo «Richtig Heben» gedreht. Es kann auf der BAZ-Website www.safetyweb.ch angeschaut werden. «Der Film wurde zusammen mit einem Ergonomen erstellt und zeigt, wie man in der Praxis mit den Gewichten richtig umgeht», sagt Karl Baumann. Auch steht auf der Website unter der Rubrik «asa-control» eine Power-Point-Präsentation für Schulungszwecke im Betrieb zur Verfügung.
Zum richtigen Umgang mit Gewichten gehört beispielsweise auch das clevere Einlagern von Reifen und Rädern, wie Baumann weiter sagt. So sollen in der obersten Regalablage nur Reifen, in der mittleren Ablage Räder bis 18 Zoll und in der untersten alle Räder ab 19 Zoll gelagert werden. Gerade die schwersten Räder müssen so gar nie in die Höhe gehoben werden: Zum Montieren steht das Fahrzeug auf dem Lift circa 2 bis 5 Zentimeter ab Boden und das Rad wird mit dem Fuss gehoben, wie das Schulungsvideo zeigt.
Körper im Wachstum ist anfälliger für Langzeitschäden
Die Gefahren bei schweren körperlichen Tätigkeiten wie dem Radwechsel sind beispielsweise die Überbelastung des Bewegungsapparats sowie ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen. Daraus können Langzeitschäden für den Körper resultieren. Zwar sind dem AGVS keine speziellen Vorfälle bekannt, wie Thomas Jäggi sagt. Allerdings befinde sich der Körper der Lernenden noch in der Wachstumsphase. «Gerade in dieser Zeit ist der Körper anfällig.»
abi. «Die Lernenden dürfen wegen des Arbeitsrechts beim Pneuwechsel nicht mehr mit anpacken.» Diesen Satz hören die AGVS-Kundenberater bei ihren Besuchen in den Mitgliederbetrieben regelmässig. «Dass die Lernenden keine Pneu- und Radwechsel mehr durchführen können, wird von einigen Garagisten falsch interpretiert», sagt Karl Baumann, Geschäftsleiter der Branchenlösung für das Auto- und Zweiradgewerbe (BAZ). «Sie müssen die Lernenden für diese Tätigkeit richtig instruieren, damit sie diese Arbeit ausführen dürfen.»
Thomas Jäggi, beim AGVS für Grundbildung und Höhere Berufsbildung zuständig, kennt den Grund des Irrtums: Die Ausbildungsdokumente würden oft nur oberflächlich gelesen – und die Garagisten nähmen entsprechend nur die Gewichtsangabe und den Vorgabetext des Bundes bezüglich Übersteigen der körperlichen Leistungsfähigkeit wahr. Die Folge: Sie interpretieren die Gewichtsangabe als Limite. «Diese schreibt jedoch keine maximalen Gewichte vor, welche die Lernenden handhaben dürfen», sagt Jäggi. «Sie zeigt, ab wann die Lernenden zu instruieren sind, wie man diese Lasten korrekt manuell handhabt.» Zudem sei im Zweifelsfall eine Gefährdungsermittlung, der sogenannte Ergo-Test, vorzunehmen. Dabei wird analysiert, ob der Lernende mit dem Gewicht klarkommt.
Merkblatt und Schulungsvideo
Der AGVS empfiehlt als Instruktionsunterlage das Suva-Merkblatt 44018.d «Hebe richtig – trage richtig». Ausserdem müssen der Anhang 2 zum Bildungsplan «Begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes», auf dem der Irrglaube der Garagisten beruht, «zwingend zwischen Berufsbildner und Lehrperson besprochen und die gefährlichen Arbeiten instruiert werden».
Thomas Jäggi rät, die richtige Hebetechnik nach dem Suva-Merkblatt anzuwenden, Erholungspausen einzuhalten, Tätigkeitswechsel zu vollziehen sowie Trag- oder Hebehilfen zu benutzen. «Es ist wichtig, den Körper nicht zu überlasten, auf ihn zu hören und allenfalls mit dem Vorgesetzten zu sprechen.»
Die BAZ hat zudem mit der Amag das Schulungsvideo «Richtig Heben» gedreht. Es kann auf der BAZ-Website www.safetyweb.ch angeschaut werden. «Der Film wurde zusammen mit einem Ergonomen erstellt und zeigt, wie man in der Praxis mit den Gewichten richtig umgeht», sagt Karl Baumann. Auch steht auf der Website unter der Rubrik «asa-control» eine Power-Point-Präsentation für Schulungszwecke im Betrieb zur Verfügung.
Zum richtigen Umgang mit Gewichten gehört beispielsweise auch das clevere Einlagern von Reifen und Rädern, wie Baumann weiter sagt. So sollen in der obersten Regalablage nur Reifen, in der mittleren Ablage Räder bis 18 Zoll und in der untersten alle Räder ab 19 Zoll gelagert werden. Gerade die schwersten Räder müssen so gar nie in die Höhe gehoben werden: Zum Montieren steht das Fahrzeug auf dem Lift circa 2 bis 5 Zentimeter ab Boden und das Rad wird mit dem Fuss gehoben, wie das Schulungsvideo zeigt.
Körper im Wachstum ist anfälliger für Langzeitschäden
Die Gefahren bei schweren körperlichen Tätigkeiten wie dem Radwechsel sind beispielsweise die Überbelastung des Bewegungsapparats sowie ungünstige Körperhaltungen und -bewegungen. Daraus können Langzeitschäden für den Körper resultieren. Zwar sind dem AGVS keine speziellen Vorfälle bekannt, wie Thomas Jäggi sagt. Allerdings befinde sich der Körper der Lernenden noch in der Wachstumsphase. «Gerade in dieser Zeit ist der Körper anfällig.»
Die sechs Grundregeln beim Heben
- Auf sicheren Stand achten
- Möglichst nahe am Rad stehen
- In die Knie gehen
- Rücken immer gerade halten
- Guter Griff, Kopf hoch
- Rad nahe am Körper
- Auf sicheren Stand achten
- Möglichst nahe am Rad stehen
- In die Knie gehen
- Rücken immer gerade halten
- Guter Griff, Kopf hoch
- Rad nahe am Körper