Wie kann man sich bei einer Probefahrt vor Schäden absichern? Antworten zu diesen und weiteren Fragen liefert Ihnen der AGVS.
Das müssen Sie über Probefahrten wissen
Im Zusammenhang mit Probefahrten von Kunden stellt sich für den Garagisten immer wieder die Frage, wie er sich absichern kann, sodass er für allfällige Bussen oder Schäden, die durch den Kunden entstehen, nicht haften muss. Dazu hat der AGVS ein Probefahrtformular erstellt, das dem Garagisten als Vorlage dienen soll.
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