Vorsicht bei elektrischen Handbremsen

Unklare Regelungen

Vorsicht bei elektrischen Handbremsen

22. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Wer eine Lernfahrt mit einem Fahrschüler durchführt, muss in der Lage sein, das Auto in einem Gefahrenmoment zu bremsen. Verfügt das Fahrzeug nicht über eine Doppelpedalerie wie bei Fahrschulautos, muss die Begleitperson mindestens die Handbremse betätigen können. Und: Diese sollte mechanisch und nicht elektrisch sein.
 
sco. Die Regelung bezüglich des Betätigens der Handbremse bei Lernfahrten zu kennen, ist auch für Garagisten wichtig. Sie sind es letztlich, die ihre Kunden – darunter auch Eltern mit Jugendlichen, die Autofahren lernen – bei der Fahrzeugwahl richtig beraten müssen. Artikel 27 Absatz 2 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) hält fest, dass die Begleitperson auf einer Lern- oder Prüfungsfahrt «wenigstens die Handbremse leicht erreichen» muss.
 
Sämtliche Autos, bei denen die Handbremse (Feststellbremse) links vom Fahrer und damit unerreichbar für die Begleitperson angebracht ist, dürfen daher weder für Lernfahrten noch für Fahrprüfungen verwendet werden. Sind trotzdem Fahrschüler mit solchen Autos unterwegs und geraten dabei in eine Verkehrskontrolle, kann dies zu einer Verzeigung und zu einer Busse von mehreren hundert Franken führen – und zwar für den Fahrschüler und die Begleitperson.
 
In der Schweiz darf die Führerprüfung im Gegensatz zum benachbarten Ausland auch mit dem privaten Auto absolviert werden. Wer jedoch mit einem Auto ohne konforme Handbremse zur Prüfung vorfährt, wird wieder nach Hause geschickt.
 

Aussterbende Art: Immer weniger Fahrzeuge verfügen über eine mechanische Handbremse. (Foto: Shutterstock)

In verschiedenen Kantonen wird Artikel 27 der VRV zudem so ausgelegt, dass die Bremswirkung der elektrischen Handbremse dosier- und abstufbar sein muss. Das ist bei mechanischen Handbremsen kein Problem. Diese mechanischen Handbremsen hatten ursprünglich neben dem Blockieren des Fahrzeugs auch die Funktion einer Hilfsbremse. Die heute immer weiterverbreiteten elektrischen Handbremsen hingegen sind reine Feststellbremsen. Sie lassen sich nicht dosieren. Die Amag hat daher ihre Händler darüber informiert, dass die Fahrzeuge ihrer Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda ohne Doppelpedalerie und mit elektrischer Handbremse von den kantonalen Strassenverkehrsämtern nicht als Prüfungsfahrzeuge zugelassen werden.
 
Für die Garagisten gilt: Im Beratungsgespräch lieber einmal mehr nachfragen – als später genervte und unzufriedene Kunden im Showroom zu haben, die wegen einer nicht konformen Handbremse gebüsst oder nicht zu einer Führerprüfung zugelassen wurden.

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