Einsatz für die Branche gegen eine Schweizer Verschärfung

CO₂-Bestimmungen ab 2025

Einsatz für die Branche gegen eine Schweizer Verschärfung

4. September 2024 agvs-upsa.ch – Bei der sich in der Vernehmlassung befindenden Verordnung zum revidierten CO2-Gesetz droht ein sogenanntes Swiss Finish, also schärfere Bestimmungen als in der EU. Der AGVS setzt sich gegen Schweizer Alleingänge ein – für das Autogewerbe und für die Umwelt. Timothy Pfannkuchen


Ungerechte Behandlung der Schweizer Autobranche droht: In der EU bekommen Automarken, wenn sie einen gewissen Anteil CO2-günstige Fahrzeuge erreichen, als Anreiz für weitere CO2-günstige Neufahrzeuge einen tieferen CO2-Zielwert. In der Schweiz soll dies als sogenanntes Swiss Finish weitestgehend wegfallen. Foto: Shutterstock

Eigentlich mangelt es nicht an Belegen, wie stark sich die Autobranche für die Umwelt engagiert. Das beste Beispiel: Vergangenes Jahr gelang es erstmals, bei Neufahrzeugen die CO2-Zielwerte einzuhalten. Doch kaum ist diese hohe Hürde genommen, droht eine Verschärfung zum revidierten CO2-Gesetz ab 2025, das der Bundesrat im März ver abschiedet hat: Noch bis zum 17. Oktober sind die Ausführungsbestimmungen in der CO2-Verordnung in Bern in der Vernehmlassung. Und einmal mehr ist im Entwurf ein sogenanntes Swiss Finish vorgesehen, also eine Verschärfung gegenüber den europäischen Vorgaben für die Schweiz. Dies, obschon vorgesehen ist, EU-Bestimmungen zu übernehmen (was auch explizit so im Gesetz steht).

Anreiz soll für Importeure entfallen 
Fest stehen die von Neufahrzeugen zu erfüllenden Ziel-Grenzwerte: bei Personenwagen 93,6 g/km CO2-Ausstoss ab 2025 und 49,5 g/ km ab 2030 (bei leichten Nutzfahrzeugen 153,9 bzw. 90,6 g/km, jeweils auf WLTP-Basis). In der EU erhalten Hersteller, die einen bestimmten Anteil (ab 2025 zunächst 15 und ab 2030 dann 35 Prozent) an Fahrzeugen mit niedrigen CO2-Emissionen verkauft haben, als Anreiz zur weiteren Förderung von besonders CO2-günstigen Fahrzeugen eine leicht weniger strengere Zielvorgabe. Doch in der Schweiz soll dieser Anreiz fast völlig eliminiert werden. Er soll nur in den Übergangsjahren 2025 und 2030 gelten (in der EU jedes Jahr), zudem nur für leichte Nutzfahrzeuge (in der EU auch für Personenwagen) und nur für reine Elektroautos (in der EU gilt er für alle Fahrzeuge unter 50 g/km CO2-Ausstoss).


AGVS-Zentralpräsident und Nationalrat Thomas Hurter. Foto: AGVS-Medien

Der AGVS fordert Gleichbehandlung 
Ebenso wie beispielsweise Auto-Schweiz engagiert sich der AGVS in Bern jetzt politisch dafür, dass kein Swiss Finish eingeführt wird. «Die Anreize des neuen CO2-Gesetzes sind besser gesetzt als jene der nationalen Abstimmungsvorlage vom Juni 2021», erläutert AGVS-Zentralpräsident und Nationalrat Thomas Hurter. «Es wäre unverständlich,wenn die Schweiz in Bezug auf die Zielwerte für den CO2-Ausstoss mit einem Swiss Finish schärfere Ziele verfolgen würde als die EU, obschon die Schweiz den Automobilmarkt kaum beeinflussen kann. Dies würde die Be-dingungen für das Schweizer Autogewerbe ohne inländische Hersteller, welches die für den europäischen Raum produzierten Fahrzeuge in die Schweiz importiert, massiv erschweren.» 

Dies zumal, weil die Zielwerte ab 2025 angesichts des stagnierenden Anteils an elektrischen Neufahrzeugen ohnehin herausfordernd sind und das Fehlen von Anreizen vor allem sogar kontraproduktiv für die Umwelt wäre.
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