Weko
Auslegehilfe für den Automobilbereich
8. Dezember 2023 agvs-upsa.ch – Per 1. Januar 2024 wird die KFZ-Bekanntmachung in eine KFZ-Verordnung überführt. Die Wettbewerbskommission (Weko) hat rechtzeitig Auslegehilfen für Unternehmen publiziert.
Im März 2022 nahm das Parlament die Motion Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» (18.3898) an. Der Bundesrat hat die Motion mit der Verordnung vom 29. November 2023 über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung) umgesetzt. Darin reguliert der Bundesrat Teile von Handel und Service im Automobilbereich. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und löst die entsprechende KFZ-Bekanntmachung der Weko von 2015 ab. Die KFZ-Verordnung enthält keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, ist jedoch nicht nur für die Wettbewerbsbehörden, sondern auch für die Gerichte verbindlich.
Die Weko hat am 4. Dezember 2023 Erläuterungen zur KFZ-Verordnung erlassen. Diese sollen den Unternehmen als Auslegehilfe dienen. Sie betreffen insbesondere die Beschränkung von Parallelimporten, den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen für unabhängige Garagen, den Mehrmarkenvertrieb durch Garagen und die Kündigungsmodalitäten zum Schutz der Händler. Die Erläuterungen treten ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen jene zur KFZ-Bekanntmachung.
Link zu den Erläuterungen [PDF]
Im März 2022 nahm das Parlament die Motion Pfister «Effektiver Vollzug des Kartellgesetzes beim Kraftfahrzeughandel» (18.3898) an. Der Bundesrat hat die Motion mit der Verordnung vom 29. November 2023 über die wettbewerbsrechtliche Behandlung von vertikalen Abreden im Kraftfahrzeugsektor (KFZ-Verordnung) umgesetzt. Darin reguliert der Bundesrat Teile von Handel und Service im Automobilbereich. Sie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und löst die entsprechende KFZ-Bekanntmachung der Weko von 2015 ab. Die KFZ-Verordnung enthält keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen, ist jedoch nicht nur für die Wettbewerbsbehörden, sondern auch für die Gerichte verbindlich.
Die Weko hat am 4. Dezember 2023 Erläuterungen zur KFZ-Verordnung erlassen. Diese sollen den Unternehmen als Auslegehilfe dienen. Sie betreffen insbesondere die Beschränkung von Parallelimporten, den Zugang zu Ersatzteilen und technischen Informationen für unabhängige Garagen, den Mehrmarkenvertrieb durch Garagen und die Kündigungsmodalitäten zum Schutz der Händler. Die Erläuterungen treten ebenfalls am 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzen jene zur KFZ-Bekanntmachung.
Link zu den Erläuterungen [PDF]
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