Klären Sie Ihre Kunden auf

Gefahr Tagfahrlicht

Klären Sie Ihre Kunden auf

8. Dezember 2021 agvs-upsa.ch – Die Tage sind grau, der Nebel hängt tief – ja, liebe Bündner und Walliser Garagisten, wir wissen es: bei Ihnen nicht! – und trotzdem sind viele Automobilistinnen und Automobilisten auch bei diffusen Lichtverhältnissen mit Tagfahrlicht unterwegs. Machen Sie als Mobilitätsberater Ihre Kunden auf diesen häufigen Fehler aufmerksam!
 

Die Sensoren auch in modernen Fahrzeugen sind noch nicht soweit fortgeschritten, dass sie Nebel erkennen. Hier muss der Autofahrer manuell das Abblendlicht einschalten. Foto: Shutterstock

sco. Regelmässig erreichen den AGVS dieser Tage E-Mails von Autofahrerinnen und Autofahrern, die sich (zurecht) über Verkehrsteilnehmer im «Blindflug» ärgern. Stellvertretend das Schreiben einer Dame aus dem Kanton Aargau: «Einmal mehr ist heute ein äusserst nebliger Tag im Raum Baden/Aargau. Die Sichtweite ist auf bestimmten Streckenabschnitten so tief, dass auch mit Nebellicht hätte gefahren werden können. Unterwegs bin ich (einmal mehr) etlichen Fahrzeugen begegnet, welche mit Tagfahrlicht unterwegs waren. Sprich vorne knapp, hinten gar nicht beleuchtet. In der heutigen Zeit, wo die meisten Autos mit allen möglichen und unmöglichen Sicherheitsassistenten ausgestattet sind, reibe ich mir die Augen, wenn ich diese Dunkelfahrer unterwegs antreffe.»
 
Verbunden sind diese E-Mails in aller Regel mit der Aufforderung an den AGVS, mehr Aufklärungsarbeit zu leisten. Wie die Zuschrift, die uns via Autoratgeber auf «20 Minuten» erreicht hat: «Vielen Autofahrenden ist offensichtlich nicht bewusst, dass das Tagfahrlicht bei diffusen Lichtverhältnissen nicht ausreicht. Erst kürzlich ist mir bei Nebel aufgefallen, dass bei jedem zweiten Auto das Rücklicht nicht an war. Könnt ihr das nicht mal im Ratgeber thematisieren?»
 
Markus Aegerter, Geschäftsbereichsleiter Branchenvertretung, antwortete in der Ratgeberrubrik des grössten Newsportals der Schweiz: «Es ist tatsächlich so, dass sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer seit Einführung der Lichtautomatik und der serienmässig verbauten Tagfahrleuchten auf die automatische Steuerung verlassen.» Das Fahren am Tag mit Licht ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 2014 Pflicht. Das Bundesamt für Strassen (Astra) definiert das Tagfahrlicht als «ein nach vorne gerichtetes Licht, welches das Fahrzeug leichter erkennbar macht, wenn es bei Tageslicht fährt». Dass die Rücklichter dabei bei vielen Fahrzeugen nicht eingeschaltet sind, geht oft vergessen.
 
Die Lichtsensoren in modernen Fahrzeugen erkennen, wenn sie bei Dunkelheit – abends oder auch bei der Einfahrt in einen Tunnel – vom Tagfahrlicht auf Abblendlicht umstellen müssen; damit sind auch die Heckleuchten eingeschaltet. Markus Aegerter: «Beim Erkennen von Nebel jedoch ist die Sensorik noch nicht so weit fortgeschritten. Hier muss der Autofahrer oder die Autofahrerin zwingend selbst auf Abblendlicht wechseln. Die Tagfahrleuchten bieten bei Nebel und auch Regen im Vergleich zu Abblend- und Nebelleuchten keine ausreichende Sicht. Und vor allem bleiben die Rückleuchten aus, was in dichtem Nebel fatale Folgen haben kann.»
 
Markus Aegerter verbindet diesen Umstand mit einem Aufruf an die AGVS-Garagisten: «Vielen Autofahrerinnen und Autofahrern ist schlicht nicht bewusst, dass die Lichtautomatik im Nebel nicht ausreicht. Machen Sie sie darauf aufmerksam, bei diffusen Lichtverhältnissen manuell auf Abblendlicht umzuschalten.»
 
Eine ungenügende Fahrzeugbeleuchtung ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch ins Geld gehen. Wer bei schlechten Sichtverhältnissen nicht vom Tagfahr- auf das Abblendlicht umschaltet, verstösst gegen Art. 30 Abs. 1 der Verkehrsregelnverordnung (VRV). Wird man von der Polizei erwischt, droht eine Busse von 40 Franken. Das ist zwar nicht viel Geld, aber es lässt sich Gescheiteres damit anstellen.

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