Gutachten
Gutachten soll Garagisten im Streitfall unterstützen
14. Oktober 2019 agvs-upsa.ch – In einem Artikel beschreiben verschiedene Tamedia-Zeitungen eine drastische Situation im Schweizer Autogewerbe: Händlern würden Serviceverträge gekündigt und ihnen bliebe nur noch der Weg ans Gericht. Genau dafür hat der AGVS im Frühling ein Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll Garagisten bei allfälligen Klagen unterstützen.
kro. «Privatgaragen stehen vor dem Aus» lautet der etwas reisserische Titel eines Artikels, der am Montag in verschiedenen Zeitungen des Tamedia-Konzerns erschienen ist. Im Automarkt sei eine Bereinigung im Gang, «wie es sie noch nie gegeben hat». Die Geschichte hinter der Schlagzeile: Grosse Automarken und Generalimporteure würden reihenweise Serviceverträge mit unabhängigen Garagisten kündigen und sie so unter Druck setzen. Die Geschichte wird durch zwei Beispiele gestützt – jenes der Uetli-Garage in Zürich und jenes der Garage Epper in Luzern, beide soweit bekannt.
Im Artikel wird auch der Ruf nach der Wettbewerbskommission (Weko) laut, die «wenig unternimmt», weshalb den Garagisten nur der Weg an die Gerichte bleibe. Genau hier hat der AGVS in den vergangenen Monaten den Hebel angesetzt: Der AGVS hat im Frühling des Jahres 2019 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit einem Gutachten beauftragt, das die Chancen von Garagisten vor Gericht deutlich erhöhen soll. Im Gegensatz zur Ansicht vieler Gerichte kommt das Gutachten nämlich zum Schluss, dass der Wettbewerb im Aftersalesmarkt eben nicht überall spielt, weshalb sich Importeure an die Vorgaben des Kartellrechts zu halten hätten. AGVS-Online hat im Mai 2019 darüber berichtet.
Noch ist kein Fall bekannt, bei dem ein Gericht gestützt auf das ZHAW-Gutachten zugunsten des Garagisten entschieden hat. Es muss auch festgehalten werden, dass das Gutachten für die Gerichte nicht verbindlich ist. Allerdings ist für die Autoren des Gutachtens klar, dass «ein Gericht begründen muss, wenn es ein Argument oder Beweismittel verwirft». Das Gutachten sei ein starkes Beweismittel, weil erstmals wissenschaftlich nachgewiesen worden sei, dass der Importeur im Aftersales regelmässig über eine marktbeherrschende Stellung verfüge.
AGVS beobachtet Situation aufmerksam
Beim AGVS beobachtet man die Entwicklung sehr aufmerksam. Einerseits wurde und wird man regelmässig bei der Weko vorstellig und versucht die Behörde, die sich in dieser Frage sehr neutral verhält, mit Informationen aus der Praxis zu beliefern. Andererseits ist man als Interessenvertreter der Garagisten bestrebt, deren Stellung als eigenständige Unternehmer im Markt zu stärken. AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli ist sich aber bewusst: «Beide Seiten stehen unter Druck». Es sei die Pflicht des AGVS, als Stimme der Vernunft das Verständnis für die jeweilige Situation zu fördern und damit zu einer Verbesserung des Verhältnisses beizutragen.
Noch hängig in dieser Sache ist übrigens eine Motion von CVP-Präsident Gerhard Pfister. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, die Bekanntmachung der Weko als Verordnung festzuschreiben. Dann müsste die Weko in solchen Fällen von sich aus aktiv werden.
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kro. «Privatgaragen stehen vor dem Aus» lautet der etwas reisserische Titel eines Artikels, der am Montag in verschiedenen Zeitungen des Tamedia-Konzerns erschienen ist. Im Automarkt sei eine Bereinigung im Gang, «wie es sie noch nie gegeben hat». Die Geschichte hinter der Schlagzeile: Grosse Automarken und Generalimporteure würden reihenweise Serviceverträge mit unabhängigen Garagisten kündigen und sie so unter Druck setzen. Die Geschichte wird durch zwei Beispiele gestützt – jenes der Uetli-Garage in Zürich und jenes der Garage Epper in Luzern, beide soweit bekannt.
Im Artikel wird auch der Ruf nach der Wettbewerbskommission (Weko) laut, die «wenig unternimmt», weshalb den Garagisten nur der Weg an die Gerichte bleibe. Genau hier hat der AGVS in den vergangenen Monaten den Hebel angesetzt: Der AGVS hat im Frühling des Jahres 2019 die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) mit einem Gutachten beauftragt, das die Chancen von Garagisten vor Gericht deutlich erhöhen soll. Im Gegensatz zur Ansicht vieler Gerichte kommt das Gutachten nämlich zum Schluss, dass der Wettbewerb im Aftersalesmarkt eben nicht überall spielt, weshalb sich Importeure an die Vorgaben des Kartellrechts zu halten hätten. AGVS-Online hat im Mai 2019 darüber berichtet.
Noch ist kein Fall bekannt, bei dem ein Gericht gestützt auf das ZHAW-Gutachten zugunsten des Garagisten entschieden hat. Es muss auch festgehalten werden, dass das Gutachten für die Gerichte nicht verbindlich ist. Allerdings ist für die Autoren des Gutachtens klar, dass «ein Gericht begründen muss, wenn es ein Argument oder Beweismittel verwirft». Das Gutachten sei ein starkes Beweismittel, weil erstmals wissenschaftlich nachgewiesen worden sei, dass der Importeur im Aftersales regelmässig über eine marktbeherrschende Stellung verfüge.
AGVS beobachtet Situation aufmerksam
Beim AGVS beobachtet man die Entwicklung sehr aufmerksam. Einerseits wurde und wird man regelmässig bei der Weko vorstellig und versucht die Behörde, die sich in dieser Frage sehr neutral verhält, mit Informationen aus der Praxis zu beliefern. Andererseits ist man als Interessenvertreter der Garagisten bestrebt, deren Stellung als eigenständige Unternehmer im Markt zu stärken. AGVS-Zentralpräsident Urs Wernli ist sich aber bewusst: «Beide Seiten stehen unter Druck». Es sei die Pflicht des AGVS, als Stimme der Vernunft das Verständnis für die jeweilige Situation zu fördern und damit zu einer Verbesserung des Verhältnisses beizutragen.
Noch hängig in dieser Sache ist übrigens eine Motion von CVP-Präsident Gerhard Pfister. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, die Bekanntmachung der Weko als Verordnung festzuschreiben. Dann müsste die Weko in solchen Fällen von sich aus aktiv werden.
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Kommentare
Urs Wernli 14. Oktober 2019 - 15:34
Bilsport AG Adrian Stucki 15. Oktober 2019 - 11:02