WLTP löst NEFZ im September 2017 ab
22. Juni 2016 agvs-upsa.ch – Ab Herbst 2017 müssen die Autohersteller in der EU die Verbräuche ihrer Neuwagen nach der WLTP-Prozedur messen. Damit soll die Lücke zwischen realem Verbrauch und der Prospektangabe geschlossen werden.
Seit Jahren diskutiert man in der EU über einen strengeren Abgastest. Denn der aktuelle NEFZ-Test (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ist in die Kritik geraten. Die unter Laborbedingungen gemessenen NEFZ-Verbräuche werden von den Autofahrern in der Praxis oftmals nicht annähernd erreicht. Nun hat sich die EU-Kommission darauf geeinigt, dass ab September 2017 die Verbräuche mit der so genannte WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) gemessen werden müssen. Zuerst gilt die neue Vorschrift für Fahrzeuge mit neuer Typengenehmigung, ein Jahr später für alle Neuwagen. Das EU-Parlament und der EU-Rat müssen den Plänen noch zustimmen.
Markus Peter, Leiter Automobiltechnik & Umwelt beim AGVS (Bild), erklärt die Unterschiede zwischen NEFZ und WLTP: «Die neue Messmethode ist dynamischer, das heisst die Beschleunigung des Fahrzeuges auf dem Prüfstand erfolgt nicht gleichmässig, sondern – ähnlich dem realen Fahrverhalten – unregelmässiger. Der Test-Zyklus ist mit 23 km deutlich länger als der NEFZ mit 11 km. Der Anteil ausserstädtischer Fahrprofile, das heisst mit höheren Geschwindigkeiten, ist höher als beim NEFZ. Sonderausstattungen werden beim WLTP zumindest teilweise berücksichtigt (Einfluss auf Gewicht, Aerodynamik, Stromverbrauch). Die Schaltpunkte auf dem Rollenprüfstand sind beim WLTP nicht mehr fix, sondern abhängig von den Fahrzeugeigenschaften (Gewicht, Getriebeübersetzung etc.). Und schliesslich sollen die Prüfstandwerte ergänzt und verglichen werden mit den Emissionen aus Fahrversuchen auf der Strasse (RDE=Real Driving Emissions), wobei die Werte von der Strasse nur um einen bestimmten Faktor über den Werten des Prüfstandes liegen dürfen.»