Postulat
Werden Winterreifen bald obligatorisch?
14. August agvs-upsa.ch – Vor gut anderhalb Jahren hat SVP-Nationalrat Walter Wobmann ein Postulat eingereicht. Seine Forderung: Der Bundesrat soll prüfen, ob bei winterlichen Strassenverhältnissen eine Winterreifen-Pflicht für Motorfahrzeuge eingeführt werden kann. Das ist der aktuelle Stand des Geschäfts.
abi. Der Solothurner Nationalrat will, dass Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen obligatorisch werden – also dann, wenn Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn liegen. «Wenn beispielsweise jemand mit seinem Oldtimer an einem schönen Wochenende eine Ausfahrt machen will und weder Schnee noch Eis auf der Fahrbahn liegt, dann kann er das auch ohne Winterreifen tun», sagt Wobmann. Einige Länder würden diese Regelung schon lange kennen. Und wer mit Ganzjahresreifen unterwegs ist, wäre von der Pflicht sowieso ausgenommen.
Wobmann begründet seinen Vorstoss damit, dass das alljährliche Verkehrschaos nach dem ersten Schneefall oder der ersten Eisnacht nur zu einem kleinen Teil mit der noch nicht stattgefundenen Umgewöhnung und Anpassung an die winterlichen Strassenverhältnisse zu tun hat. «Bei einem Grossteil der Unfallfahrzeuge befinden sich leider oftmals noch Sommerpneus auf den Rädern», schreibt er im Postulat. Besonders auffällig seien auch ausländische Fahrzeuge und sogar schwere Lastwagen, welche die Schweiz mit abgelaufenen Sommerreifen durchqueren wollen. Das Postulat wurde von 18 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet.
Noch wurde der am 15. Dezember 2017 eingereichte Vorstoss im Rat nicht behandelt. Das ist ein Problem: Wird ein parlamentarischer Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach seiner Einreichung abschliessend behandelt, wird er abgeschrieben. So schreibt es das Parlamentsgesetz vor.
«Ich hoffe, dass das Postulat noch in diesem Jahr behandelt wird», sagt Wobmann. «Wenn es abgeschrieben wird, muss ich erst prüfen, was der beste Weg ist – allenfalls geht es sogar über die Verordnungsstufe.»
Klar ist hingegen die Haltung des Bundesrats, der sich bereits mehrfach mit einer Winterreifen-Pflicht befasst hat: Er will ein Winterreifen-Obligatorium gar nicht erst prüfen und beantragt die Ablehnung des Postulats. Der Bundesrat referenziert in seiner Begründung auf eine frühere Antwort, in der er die Pflicht als unzweckmässig und unverhältnismässig erachtet. «Von Jahr zu Jahr verändern sich die Wetterbedingungen; in einem Jahr sind die Winterreifen schon im Oktober nötig, im anderen Jahr erst im Dezember.» Auch seien je nach Lage und Ort die Klimabedingungen verschieden. «So ist zum Beispiel die Wetterlage in Bergebieten nicht dieselbe wie im Flachland.»
Der Bundesrat verweist weiter auf das geltende Strassenverkehrsgesetz: Demnach kann bereits heute jemand bestraft werden, wenn er auf schneebedeckter Fahrbahn wegen unangemessener Fahrweise – wenn die Geschwindigkeit trotz Sommerreifen nicht den Verhältnissen angepasst wurde – einen Unfall verursacht oder den Verkehr gefährdet.
abi. Der Solothurner Nationalrat will, dass Winterreifen bei winterlichen Strassenverhältnissen obligatorisch werden – also dann, wenn Schnee und/oder Eis auf der Fahrbahn liegen. «Wenn beispielsweise jemand mit seinem Oldtimer an einem schönen Wochenende eine Ausfahrt machen will und weder Schnee noch Eis auf der Fahrbahn liegt, dann kann er das auch ohne Winterreifen tun», sagt Wobmann. Einige Länder würden diese Regelung schon lange kennen. Und wer mit Ganzjahresreifen unterwegs ist, wäre von der Pflicht sowieso ausgenommen.
Wobmann begründet seinen Vorstoss damit, dass das alljährliche Verkehrschaos nach dem ersten Schneefall oder der ersten Eisnacht nur zu einem kleinen Teil mit der noch nicht stattgefundenen Umgewöhnung und Anpassung an die winterlichen Strassenverhältnisse zu tun hat. «Bei einem Grossteil der Unfallfahrzeuge befinden sich leider oftmals noch Sommerpneus auf den Rädern», schreibt er im Postulat. Besonders auffällig seien auch ausländische Fahrzeuge und sogar schwere Lastwagen, welche die Schweiz mit abgelaufenen Sommerreifen durchqueren wollen. Das Postulat wurde von 18 Parlamentarierinnen und Parlamentariern mitunterzeichnet.
Noch wurde der am 15. Dezember 2017 eingereichte Vorstoss im Rat nicht behandelt. Das ist ein Problem: Wird ein parlamentarischer Vorstoss nicht innert zwei Jahren nach seiner Einreichung abschliessend behandelt, wird er abgeschrieben. So schreibt es das Parlamentsgesetz vor.
«Ich hoffe, dass das Postulat noch in diesem Jahr behandelt wird», sagt Wobmann. «Wenn es abgeschrieben wird, muss ich erst prüfen, was der beste Weg ist – allenfalls geht es sogar über die Verordnungsstufe.»
Klar ist hingegen die Haltung des Bundesrats, der sich bereits mehrfach mit einer Winterreifen-Pflicht befasst hat: Er will ein Winterreifen-Obligatorium gar nicht erst prüfen und beantragt die Ablehnung des Postulats. Der Bundesrat referenziert in seiner Begründung auf eine frühere Antwort, in der er die Pflicht als unzweckmässig und unverhältnismässig erachtet. «Von Jahr zu Jahr verändern sich die Wetterbedingungen; in einem Jahr sind die Winterreifen schon im Oktober nötig, im anderen Jahr erst im Dezember.» Auch seien je nach Lage und Ort die Klimabedingungen verschieden. «So ist zum Beispiel die Wetterlage in Bergebieten nicht dieselbe wie im Flachland.»
Der Bundesrat verweist weiter auf das geltende Strassenverkehrsgesetz: Demnach kann bereits heute jemand bestraft werden, wenn er auf schneebedeckter Fahrbahn wegen unangemessener Fahrweise – wenn die Geschwindigkeit trotz Sommerreifen nicht den Verhältnissen angepasst wurde – einen Unfall verursacht oder den Verkehr gefährdet.
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Kommentare
RoRo 20. August 2019 - 11:47
Dani 20. August 2019 - 17:17
Steve 21. August 2019 - 8:11