Tendenzen bei Bremsen
Rekuperation und Feinstaub
18. April 2023 agvs-upsa.ch – In etwa zwei Jahren wird die Euro-7-Emissionsrichtlinie der EU in Kraft treten. Diese betrifft nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sondern neu auch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge BEV. Der Grund: Ab 2025 will der Gesetzgeber auch den Verschleiss von Reifen und Bremsen begrenzen und so den Ausstoss von Feinstaub reduzieren.
Radbremsen wird es auch in Zukunft geben. Die EU-Gesetzgebung sieht weiterhin Bremsscheiben oder Trommeln vor, auch bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen mit der Möglichkeit der rekuperativen Verzögerung. Einziges neues Hindernis: Mit der Einführung der Euro-7-Emissionswerte wird die Anzahl der Bremsstaubpartikel begrenzt. Foto: Continental
se. Die Einführung der Euro-7-Emissionsgrenzwerte für Pkw ist für 2025 geplant. Für Nutzfahrzeuge ist die Einführung zwei Jahre später geplant. Für Verbrennungsmotoren werden nur moderate Anpassungen der Schadstoffgrenzwerte eingeführt und Benzin- und Dieselmotoren werden gleich behandelt. Die für die Automobilindustrie überraschendste und radikalste Neuerung bei den für Euro 7 vorgesehenen Grenzwerten ist die Einführung von Höchstwerten für den Reifenabrieb und den Feinstaub durch Bremsenverschleiss. Diese Neuerung betrifft nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sondern auch batteriebetriebene Elektroautos (BEV). Die oft stark motorisierten BEVs stossen eine nicht unerhebliche Menge an Reifenabrieb aus, da beim Beschleunigen aufgrund durchdrehender Räder ein erhöhter Reifenverschleiss spürbar ist. Bei sehr sportlichen Derivaten ist es nicht verwunderlich, dass ein Reifensatz aufgrund des hohen Eigengewichts und der hohen Antriebsdrehmomente manchmal deutlich weniger als 10'000 km hält, was häufigere Reifenwechsel erfordert. Der Gummiabrieb gelangt dann in die Umwelt und wird über den Antrieb in der Natur abgelagert.
Klicken Sie hier, um den vollständigen Bericht zu lesen [PDF].
Radbremsen wird es auch in Zukunft geben. Die EU-Gesetzgebung sieht weiterhin Bremsscheiben oder Trommeln vor, auch bei alternativ angetriebenen Fahrzeugen mit der Möglichkeit der rekuperativen Verzögerung. Einziges neues Hindernis: Mit der Einführung der Euro-7-Emissionswerte wird die Anzahl der Bremsstaubpartikel begrenzt. Foto: Continental
se. Die Einführung der Euro-7-Emissionsgrenzwerte für Pkw ist für 2025 geplant. Für Nutzfahrzeuge ist die Einführung zwei Jahre später geplant. Für Verbrennungsmotoren werden nur moderate Anpassungen der Schadstoffgrenzwerte eingeführt und Benzin- und Dieselmotoren werden gleich behandelt. Die für die Automobilindustrie überraschendste und radikalste Neuerung bei den für Euro 7 vorgesehenen Grenzwerten ist die Einführung von Höchstwerten für den Reifenabrieb und den Feinstaub durch Bremsenverschleiss. Diese Neuerung betrifft nicht nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sondern auch batteriebetriebene Elektroautos (BEV). Die oft stark motorisierten BEVs stossen eine nicht unerhebliche Menge an Reifenabrieb aus, da beim Beschleunigen aufgrund durchdrehender Räder ein erhöhter Reifenverschleiss spürbar ist. Bei sehr sportlichen Derivaten ist es nicht verwunderlich, dass ein Reifensatz aufgrund des hohen Eigengewichts und der hohen Antriebsdrehmomente manchmal deutlich weniger als 10'000 km hält, was häufigere Reifenwechsel erfordert. Der Gummiabrieb gelangt dann in die Umwelt und wird über den Antrieb in der Natur abgelagert.
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