Das muss man als Garagist wissen

Teilrevision Mehrwertsteuergesetz

Das muss man als Garagist wissen

30. Dezember 2024 agvs-upsa.ch – Die im Juni 2023 von der Bundesversammlung verabschiedete Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Besonders im Bereich der Saldosteuersatzmethode, der sogenannten SSS-Methode, gibt es einige Änderungen, die gemäss Figas-Experten leider vorwiegend negativ für die Mobilitätsbranche sind. Jürg A. Stettler


Foto: Istock

Ab dem neuen Jahr gelten einige Neuerungen im Bereich des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG). Dabei wurden auch einzelne Saldosteuersätze überprüft und von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) neu festgelegt. Durch die Erhöhung der Saldosteuersatzmethode (SSS-Methode) von 3,0 auf 3,7 % bei den Reparaturarbeiten wird die SSSMethode weniger attraktiv. Dennoch dürfte sich eine Beibehaltung dieser Methode in den meisten Fällen lohnen, sofern keine grösseren Investitionen geplant sind. 

Korrekturen beim Wechsel der Methode 
Beim Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode zur SSS-Methode konnte der Steuerpflichtige bis anhin insofern profitieren, dass auf dem Warenlager zum Zeitpunkt des Wechsels der VOST-Abzug bereits erfolgt war. So wurden die Vorräte beim Verkauf zum tieferen Satz abgerechnet. «Dieser Praxis hat die ESTV einen Riegel geschoben, indem die bereits geltend gemachte VOST auf den zum Zeitpunkt des Wechsels bestehenden Warenvorräten wieder zurückerstattet werden muss», erläutert Andreas Kohli, Leiter Treuhand bei der Figas. Auch auf den vorher gemachten Investitionen ins Anlagevermögen ist auf dem Zeitwert der Gegenstände eine Korrektur der Vorsteuer vorzunehmen. «Besonders bei Betrieben mit relativ grossem Warenlager wird somit ein Wechsel auf die SSS-Methode unattraktiv », verrät der Experte. Immerhin könne beim erneuten Wechsel von der SSS- zur effektive Methode die VOST auf dem aktuellen Lagerbestand sowie die auf dem Zeitwert des Anlagevermögens lastende VOST wieder geltend gemacht werden.

Jährliche Abrechnung möglich 
«Bis anhin war die Anzahl der angewendeten SSS auf zwei begrenzt. Neu können beliebig viele SSS beantragt werden», erläutert Andreas Kohli eine weitere Änderung. Massgebend bleibt die 10 %-Regel: Ein neuer Saldosteuersatz ist somit anzuwenden, sofern der Umsatzanteil der jeweiligen Tätigkeit mehr als 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes beträgt. Damit wird ein Wechsel für Betriebe, die auch noch eine Tankstelle oder einen Abschleppdienst betreiben, vielleicht wieder interessanter.

Nur noch Online-Abrechnung 
Die meisten Steuerpflichtigen (rund 94 %) reichen ihre MWST-Abrechnungen schon heute elektronisch ein, doch ab 2025 ist sie zwingend über das ePortal einzureichen – ansonsten drohen Bussen sowie eine Ermessenseinschätzung. Und für KMU (Umsatz: max. 5 Mio. CHF) wird es künftig möglich sein, die MWST jährlich abzurechnen. Vierteljährliche (bei ordentlicher Abrechnung) bzw. halbjährliche Vorauszahlungen (bei SSS), die auf der Grundlage der Steuerforderung des Vorjahres berechnet werden, sind jedoch geschuldet. «Steuerpflichtige, die am 1. Januar 2025 zur jährlichen Abrechnung übergehen möchten, müssen dies bis spätestens Ende Februar 2025 beantragen», so Kohli.
 

Die wichtigsten Saldosteuersätze im Überblick 

Bereich

Treibstoffverkauf
Fahrzeughandel 
Auto-Reparaturwerkstätte
Spenglerei / Malerei
Velo / Moto Handel
Velo / Moto Reparaturwerkstätte

Sätze bis 31.12.2024

0,1%
0,6%
3,0%
4,5%
2,0%
2,0%

Sätze ab 01.01.2025 

0,1% 
0,6% 
3,7% 
4,5% 
1,3% 
4,5%

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