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Daniel Weisses 2. Mai 2024 - 17:19
Eigentlich war das gar nie richtig verboten. Das Wiener Übereinkommen von 1968 hat keine Strafsanktionen für den Fall vorgesehen, wenn jemand mit einem Händlerschild in ein Land fährt, das dieses Übereinkommen ratifiziert hat. Natürlich kennt man die Willkür der italienischen Behörden und die Formularwut der deutschen Behörden. Ich selbst habe mich erfolgreich gegen zwei Bussen aus Deutscher Hand gewehrt. Der Fall wurde ohne Gegensprache eingestellt. Bitte, falls jetzt jemand etwas anderes zur Rechtslage behauptet: Bitte nur mit Beweis.
11 + 5 =
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