«Atelier de la Concurrence»
Das ändert sich mit der Umsetzung der Motion Pfister
3. November 2022 agvs-upsa.ch – Das Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance der ZHAW School of Management and Law initiierte mit dem Center for Competitiveness der Universität Freiburg im Jahr 2009 einen Tagungs-Zyklus zu Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht. Die nächste Veranstaltung findet am 8. November statt. Thema ist die Umsetzung der Motion Pfister.
Quelle: AGVS-Medien
Ziel des «Ateliers de la Concurrence» ist die Diskussion über aktuelle Kernthemen der Wettbewerbspolitik und den Austausch zwischen Studierenden, Gästen und Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu fördern. Der erste Event im Rahmen des Tagungs-Zyklus zu Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht, lanciert vom Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance der ZHAW School of Management and Law mit dem Center for Competitiveness der Universität Freiburg, fand im Jahr 2009 statt.
Am 8. November findet der nächste kostenlose Anlass von Prof. Dr. Patrick Krauskopf, Leiter des Zentrums für Wettbewerbsrecht und Compliance an der ZHAW School of Management and Law, statt (zweisprachig deutsch/französisch). Thema ist die für Garagisten so wichtige Umsetzung der Motion Pfister. Seitens des AGVS-Zentralvorstands ist Andri Zisler eingeladen und wird ein Referat halten. Weitere Gäste sind unter anderem Nationalrat Dr. Gerhard Pfister, Roger Kunz, VFAS Verband Freier Autohandel Schweiz sowie Edi Krüger, Generali Versicherungen AG. Sie alle erläutern, was sich ändern wird, sobald der Bundesrat die Kfz-Verordnung erlassen hat.
Das Programm entnehmen Sie dem Flyer zur Veranstaltung.
Mehr zur Motion Pfister:
Gerhard Pfister, Präsident von Die Mitte Schweiz. Quelle: Gerhard Pfister
Die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) hat zum Ziel, einen gesunden Wettbewerb im Autogewerbe zugunsten der Konsumenten zu sichern. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt. So weit, so gut. Nur: Die KFZ-Bekanntmachung wurde bisher nicht im Sinne des Erfinders vollzogen. Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen nicht durchsetzen; sie verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Dieses ist jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und hat sie deshalb nicht umgesetzt. Die Folge: Garagisten, freie Automobilimporteure, Zulieferer, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde so unterlaufen. Der Ständerat hat im März eine Motion des Zuger Nationalrats Gerhard Pfister (die Mitte) mit grosser Mehrheit an den Bundesrat überwiesen. Die Motion verpflichtet ihn, den bisher ungenügenden Vollzug der KFZ-Bekanntmachung über eine Verordnung sicherzustellen.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
Quelle: AGVS-Medien
Ziel des «Ateliers de la Concurrence» ist die Diskussion über aktuelle Kernthemen der Wettbewerbspolitik und den Austausch zwischen Studierenden, Gästen und Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu fördern. Der erste Event im Rahmen des Tagungs-Zyklus zu Wettbewerbspolitik und Wettbewerbsrecht, lanciert vom Zentrum für Wettbewerbsrecht und Compliance der ZHAW School of Management and Law mit dem Center for Competitiveness der Universität Freiburg, fand im Jahr 2009 statt.
Am 8. November findet der nächste kostenlose Anlass von Prof. Dr. Patrick Krauskopf, Leiter des Zentrums für Wettbewerbsrecht und Compliance an der ZHAW School of Management and Law, statt (zweisprachig deutsch/französisch). Thema ist die für Garagisten so wichtige Umsetzung der Motion Pfister. Seitens des AGVS-Zentralvorstands ist Andri Zisler eingeladen und wird ein Referat halten. Weitere Gäste sind unter anderem Nationalrat Dr. Gerhard Pfister, Roger Kunz, VFAS Verband Freier Autohandel Schweiz sowie Edi Krüger, Generali Versicherungen AG. Sie alle erläutern, was sich ändern wird, sobald der Bundesrat die Kfz-Verordnung erlassen hat.
Das Programm entnehmen Sie dem Flyer zur Veranstaltung.
Anmeldung:
Veranstaltung: Atelier de la Concurrence
Datum/Zeit: Dienstag, 8. November 2022, 17.00-20.10 Uhr mit anschliessendem Apéro riche
Ort: Mövenpick Hotel Egerkingen, Höhenstrasse 12, 4622 Egerkingen
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Bitte melden Sie sich bis am 7. November 2022 Online an.
Hier geht es zur Anmeldung.
Mehr über die Tagung erfahren.
Veranstaltung: Atelier de la Concurrence
Datum/Zeit: Dienstag, 8. November 2022, 17.00-20.10 Uhr mit anschliessendem Apéro riche
Ort: Mövenpick Hotel Egerkingen, Höhenstrasse 12, 4622 Egerkingen
Die Veranstaltung ist kostenlos.
Bitte melden Sie sich bis am 7. November 2022 Online an.
Hier geht es zur Anmeldung.
Mehr über die Tagung erfahren.
Mehr zur Motion Pfister:
Gerhard Pfister, Präsident von Die Mitte Schweiz. Quelle: Gerhard Pfister
Die seit 2002 bestehende KFZ-Bekanntmachung der Wettbewerbskommission (Weko) hat zum Ziel, einen gesunden Wettbewerb im Autogewerbe zugunsten der Konsumenten zu sichern. Sie gibt den Garagisten, Zulieferern und anderen Marktteilnehmern unter anderem die Möglichkeit, mehrere Automarken zu führen. Der Garagist hat einen gewissen Kündigungsschutz und auch Nichtmarkenbetriebe erhalten Zugang zu technisch wichtigen Informationen für den Fahrzeugunterhalt. So weit, so gut. Nur: Die KFZ-Bekanntmachung wurde bisher nicht im Sinne des Erfinders vollzogen. Die Wettbewerbskommission (Weko) konnte die KFZ-Bekanntmachung mangels Ressourcen nicht durchsetzen; sie verwies alle Anzeigen an das jeweils zuständige Zivilgericht. Dieses ist jedoch nicht an die KFZ-Bekanntmachung gebunden und hat sie deshalb nicht umgesetzt. Die Folge: Garagisten, freie Automobilimporteure, Zulieferer, welche die Regeln der KFZ-Bekanntmachung gegenüber internationalen Herstellern durchsetzen wollten, scheiterten vor Gericht. Der Rechtsschutz wurde so unterlaufen. Der Ständerat hat im März eine Motion des Zuger Nationalrats Gerhard Pfister (die Mitte) mit grosser Mehrheit an den Bundesrat überwiesen. Die Motion verpflichtet ihn, den bisher ungenügenden Vollzug der KFZ-Bekanntmachung über eine Verordnung sicherzustellen.
Den vollständigen Artikel finden Sie hier.
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