Inhaber von Geschäftsfahrzeugen
Auch Nationalrat folgt der Motion Fabi
4. Juni 2018 agvs-upsa.ch – Teilerfolg für den AGVS und den Schweizerischen Gewerbeverband (sgv) in Bundesbern. Nach dem Ständerat befürwortet auch der Nationalrat, dass mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, der bereits für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges als Einkommensanteil zu versteuern ist, auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auf dem Arbeitsweg mitabgegolten ist
sco. Die grosse Kammer folgte mit 117 zu 65 Stimmen der Empfehlung seiner Wirtschaftskommission. Nur die Ratslinke und einige CVP-Vertreter lehnten den Vorstoss ab. Gemäss der nun überwiesenen Motion der ständerätlichen Verkehrskommission soll die gesamte private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen über die bisherige Pauschale besteuert werden. Somit soll auch der Arbeitsweg mit dem Geschäftsfahrzeug abgegolten sein.
Seit Anfang 2016 dürfen Pendler mit Bahn oder Auto für ihren Arbeitsweg auf Bundesebene nur noch höchstens 3000 Franken bei der Einkommenssteuer abziehen. Die neue Regelung der berufsbedingten Fahrkosten ist Teil der 2014 vom Volk angenommenen Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi). Einige Kantone haben bereits nachgezogen. So etwa der Kanton Aargau, der künftig noch jährliche Abzüge von höchstens 7000 Franken zulässt. Oder der Kanton Genf mit noch höchstens 500 Franken Abzug pro Jahr.
Im Herbst 2017 stimmte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates (und Finanzminister Ueli Maurer) einer Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) zu, die eine Sonderreglung für Pendler mit Firmenwagen verlangt: Diese sollen von der neuen Regelung ausgenommen werden. Die neue Regelung führe zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung Unselbständiger mit einem Firmenfahrzeug. Zudem verursache sie den Firmen einen enormen administrativen Aufwand, etwa bei der Erstellung von Lohnausweisen.
AGVS zufrieden, aber vorsichtig
Gegen beides setzt sich der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband ein. «Es muss das Ziel sein, keinen zusätzlichen administrativen Aufwand zur heutigen (vor 2016) Lösung zu kreieren, aber auch keine zusätzliche Vergünstigung oder einen zusätzlichen Abzug des Arbeitsweges für Geschäftsfahrzeuginhaber einzuführen», stellte der AGVS im Juli 2017 in einem Schreiben an die Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) klar.
Gemäss der nun überwiesenen Motion soll die gesamte private Nutzung über eine Pauschale abgegolten werden. Der AGVS und der sgv sind mit dem Stand der Dinge zufrieden, mahnen aber zur Vorsicht: Denn nach wie vor droht Ungemach für die Inhaber von Geschäftsfahrzeugen: Der Passus, wonach die Pauschale von 9,6 Prozent «massvoll erhöht werden» könne, blieb auch nach der Debatte im Nationalrat bestehen. Die abgeänderte Motion will der sgv nur unterstützen, solange an der Privatanteil-Pauschale von 9,6 Prozent nicht gerüttelt wird.
sco. Die grosse Kammer folgte mit 117 zu 65 Stimmen der Empfehlung seiner Wirtschaftskommission. Nur die Ratslinke und einige CVP-Vertreter lehnten den Vorstoss ab. Gemäss der nun überwiesenen Motion der ständerätlichen Verkehrskommission soll die gesamte private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen über die bisherige Pauschale besteuert werden. Somit soll auch der Arbeitsweg mit dem Geschäftsfahrzeug abgegolten sein.
Seit Anfang 2016 dürfen Pendler mit Bahn oder Auto für ihren Arbeitsweg auf Bundesebene nur noch höchstens 3000 Franken bei der Einkommenssteuer abziehen. Die neue Regelung der berufsbedingten Fahrkosten ist Teil der 2014 vom Volk angenommenen Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (Fabi). Einige Kantone haben bereits nachgezogen. So etwa der Kanton Aargau, der künftig noch jährliche Abzüge von höchstens 7000 Franken zulässt. Oder der Kanton Genf mit noch höchstens 500 Franken Abzug pro Jahr.
Im Herbst 2017 stimmte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates (und Finanzminister Ueli Maurer) einer Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) zu, die eine Sonderreglung für Pendler mit Firmenwagen verlangt: Diese sollen von der neuen Regelung ausgenommen werden. Die neue Regelung führe zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung Unselbständiger mit einem Firmenfahrzeug. Zudem verursache sie den Firmen einen enormen administrativen Aufwand, etwa bei der Erstellung von Lohnausweisen.
AGVS zufrieden, aber vorsichtig
Gegen beides setzt sich der AGVS gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband ein. «Es muss das Ziel sein, keinen zusätzlichen administrativen Aufwand zur heutigen (vor 2016) Lösung zu kreieren, aber auch keine zusätzliche Vergünstigung oder einen zusätzlichen Abzug des Arbeitsweges für Geschäftsfahrzeuginhaber einzuführen», stellte der AGVS im Juli 2017 in einem Schreiben an die Mitglieder der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) klar.
Gemäss der nun überwiesenen Motion soll die gesamte private Nutzung über eine Pauschale abgegolten werden. Der AGVS und der sgv sind mit dem Stand der Dinge zufrieden, mahnen aber zur Vorsicht: Denn nach wie vor droht Ungemach für die Inhaber von Geschäftsfahrzeugen: Der Passus, wonach die Pauschale von 9,6 Prozent «massvoll erhöht werden» könne, blieb auch nach der Debatte im Nationalrat bestehen. Die abgeänderte Motion will der sgv nur unterstützen, solange an der Privatanteil-Pauschale von 9,6 Prozent nicht gerüttelt wird.