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Esther Remund 15. Octobre 2019 - 11:09
Wir denken, dass es einfacher wäre (und dem lieben Amt sogar noch eine Zusatzeinnahme bescheren würde), wenn man als Händlerschilder-Halter für ein Fahrzeug einen Zusatzausweis erstellen lassen könnte. Man hätte dann einen Ausweis für Fahrzeug X auf Schild U-XXX. Somit würde die Auflage, dass der Ausweis "hoheitlich" ausgestellt werden muss erfüllt und man könnte mit dem Händlerschild ins Ausland fahren... Dies wäre wohl einfacher als endlose Verhandlungen... :-)
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